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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Martin Wagner · Fotobox Pirna · mail@fotobox-pirna.de · Stand: 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Mietverträge zwischen Martin Wagner (nachfolgend „Vermieter") und dem Mieter über die Überlassung von Fotobox- und Fotospiegel-Equipment zur privaten oder gewerblichen Nutzung. Bei gewerblicher Nutzung gelten etwaige abweichende Regelungen nur, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots zustande. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen bedürfen der Textform.

§ 3 Zahlung

Der Gesamtbetrag ist spätestens am Veranstaltungstag zu leisten (bar oder Überweisung). Bei Zahlungsverzug kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Bei gewerblicher Nutzung gelten etwaige abweichende Regelungen nur, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

§ 4 Stornierung durch den Mieter

Bei Stornierung durch den Mieter sind folgende Pauschalen des Gesamtbetrags fällig:

Mehr als 30 Tage vor dem Eventkostenlos
14–29 Tage vor dem Event30 %
7–13 Tage vor dem Event50 %
Weniger als 7 Tage vor dem Event100 %

Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist als die jeweilige Pauschale.

Eine einmalige kostenlose Umbuchung auf einen anderen Termin ist möglich, sofern der neue Termin verfügbar ist und die Umbuchung mindestens 14 Tage vor dem ursprünglichen Datum beantragt wird.

§ 5 Stornierung durch den Vermieter

Bei Verhinderung des Vermieters aus Gründen, die dieser nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, schwere Erkrankung, technischer Totalausfall ohne Ersatzmöglichkeit), wird der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters sind in diesem Fall ausgeschlossen. Hat der Vermieter die Verhinderung zu vertreten, bleibt die gesetzliche Haftung unberührt.

§ 6 Auf- und Abbau / Lieferung

Der Vermieter erscheint zur vereinbarten Aufbauzeit am Veranstaltungsort. Der Mieter stellt sicher, dass der Aufstellort zugänglich ist und die unter § 7 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Ist der Aufbau aufgrund fehlender Zugänglichkeit oder ungeeigneter Bedingungen nicht möglich und hat der Mieter dies zu vertreten, bleibt der Vergütungsanspruch des Vermieters bestehen. Verzögert sich der Aufbau aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, begründet dies keinen Preisminderungsanspruch.

Sofern verfügbar, ist der Vermieter bemüht, bei einem technischen Ausfall ein Ersatzgerät bereitzustellen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 7 Pflichten des Mieters / Gefahrtragung

Der Mieter stellt eine geeignete Stellfläche (mindestens 2 × 2 m, ebener Untergrund) sowie eine Steckdose (230 V, mind. 1 m entfernt) bereit. Der Aufstellort ist vor direkter Sonneneinstrahlung und Witterungseinflüssen zu schützen; eine Nutzung im Freien ist nur bei geeigneten Wetterbedingungen zulässig. Bei Regen, starkem Wind oder anderen ungeeigneten Außenbedingungen ist der Vermieter berechtigt, den Betrieb zu unterbrechen oder abzubrechen; ein Anspruch auf Preisminderung entfällt in diesem Fall. Das Equipment ist pfleglich zu behandeln und darf nur zum vereinbarten Zweck genutzt werden.

Die Gefahr für zufälligen Untergang und zufällige Verschlechterung des überlassenen Equipments geht mit der Übergabe an den Mieter über. Der Mieter haftet daher auch für Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus während der Mietdauer, sofern er die erforderliche Sorgfalt nicht eingehalten hat.

§ 8 Haftung des Mieters für Schäden

Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder seine Gäste während der Mietdauer verursachen. Dazu zählen insbesondere Sturz- und Bruchschäden, Flüssigkeitsschäden sowie der Verlust von Zubehör. Normale Gebrauchsspuren gehen nicht zu Lasten des Mieters.

Verlorene oder stark beschädigte Requisiten werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet. Bei einem technischen Ausfall, den der Mieter nicht zu vertreten hat, wird der anteilige Mietpreis für die nachweislich ausgefallene Zeit erstattet.

§ 9 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Für technische Ausfälle infolge von Stromausfall, höherer Gewalt oder ungeeigneter Standortbedingungen, die der Mieter zu vertreten hat, sowie für entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden des Mieters übernimmt der Vermieter keine Haftung, soweit die obigen Regelungen nichts anderes bestimmen.

§ 10 Online-Galerie

Nach der Veranstaltung stellt der Vermieter eine passwortgeschützte Online-Galerie bereit. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit der Galerie besteht nicht. Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Fotos rechtzeitig herunterzuladen.

§ 11 Nutzungsrechte an Fotos

Die mit dem Equipment erstellten Fotos verbleiben im Eigentum des Mieters bzw. der abgebildeten Personen. Der Vermieter darf einzelne Fotos für eigene Werbezwecke (Website, Social Media, Portfolio) verwenden, sofern der Mieter dem nicht ausdrücklich widerspricht. Erkennbar personenbezogene Fotos werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht. Ein Widerspruch gegen die Nutzung kann jederzeit formlos per E-Mail an mail@fotobox-pirna.de erfolgen.

§ 12 Datenschutz / DSGVO

Kundendaten (Name, Adresse, E-Mail) werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Zur Erfüllung des Vertrags können Daten an beauftragte Dienstleister (z. B. Webhoster, Galerie-System) weitergegeben werden, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Mit diesen Dienstleistern bestehen Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht.

Bei Fotoboxen werden die erstellten Bilder als personenbezogene Daten (Abbildungen) verarbeitet. Der Mieter als Veranstalter ist für die datenschutzkonforme Information seiner Gäste verantwortlich (z. B. durch einen Hinweis am Aufstellort). Der Vermieter stellt auf Wunsch ein Hinweisschild zur Verfügung.

Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten. Anfragen sind per E-Mail an mail@fotobox-pirna.de zu richten. Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Pirna. Sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Pirna. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.